Antrag für die fördernde Mitgliedschaft im Kreisjugendring

"Fördermitglied des Kreisjugendringes Ludwigslust-Parchim e.V. sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, welche die Ziele des Kreisjugendringes Ludwigslust-Parchim e.V. (§2) und seine Arbeit durch die Beteiligung an Vorhaben, durch Zuwendungen (Förderbeitrag) oder in sonstiger Weise fördern. Die Fördermitglieder werden regelmäßig über die Arbeit des Kreisjugendring Ludwigslust-Parchim e.V. und seine finanzielle Situation informiert. Juristische Personen und Personenvereinigungen benennen bei ihrem Eintritt eine natürliche Person als bevollmächtigten Vertreter bzw. Vertreterin. Spätere Änderungen sind durch schriftliche Erklärung möglich." (§3, Absatz 1b der Satzung)


Hier findet ihr den Antrag für die fördernde Mitgliedschaft im Kreisjugendring zum Download. Dieser liegt auch in der Geschäftsstelle aus.

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