Wir sind derzeit noch in der Planung der einzelnen JuLeiCas. Die Einverständniserklärungen zur Anmeldung werden rechtzeitig hier online gestellt.
JuLeiCa-Auffrischungen:
Bitte beachte, dass der Platz erst bei Vorlage der unterschriebenen Einverständniserklärung sowie des Geldeingangs für dich reserviert ist.
Bei Fragen meldet euch gern unter [email protected] oder 0152 / 521 125 37
Die Freistellung von Ehrenamtlichen ist in Mecklenburg‑Vorpommern im Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 7. Juli 1997 sowie in der Freistellungsverordnung vom 27. Januar 1998 geregelt. Ehrenamtlich Tätige haben demnach Anspruch auf bis zu fünf Tage Freistellung pro Jahr. Diese Regelung richtet sich an Personen, die beispielsweise als Leiterinnen oder Leiter bzw. Betreuerinnen oder Betreuer von Ferienlagern, Jugendfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen oder der Kinderbetreuung bei Familienfreizeiten tätig sind. Ebenso gilt sie für Ehrenamtliche, die an Seminaren der Jugendbildung oder an Aus- und Fortbildungen für Jugendgruppenleitungen teilnehmen.
Auf der Seite des LAGuS findet ihr weitere Infos. Dort findet ihr auch eine Ansprechperson für Rückfragen
Hier findet ihr die Dokumente zum Download:
Die Jugendleiter*in-Card (kurz: JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Du hörst zum ersten Mal von der JuLeiCa-Ausbildung? Du möchtest Dich weiter informieren? Dann findest Du hier weitere Informationen.
