"Integration und Zuwanderung" - Integrationsfond der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern


Integration geht alle an – Politik, Verwaltung und Gesellschaft sind aufgerufen, sich dafür stark zu machen. Wichtig ist dabei eine enge Zusammenarbeit und eine genaue Zuordnung der Aufgaben. Wer Integration fordert, muss sie auch fördern. Dazu bekennt sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern.

Grundlage für die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten auf Landesebene bilden die Koalitionsvereinbarung sowie die Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesintegrationskonzept ist die Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung der Integrationsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. In der Konzeption sind Ziele, Aufgaben und die Umsetzung integrativer Maßnahmen von Kindertageseinrichtung über Schule bis zur Ausbildung, Beruf, Familie und weiteren Bereichen in der Gesellschaft formuliert.

Integrationsfonds – Projektförderung, so einfach geht‘s

Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden, können vom Land gefördert werden. Die entsprechende Richtlinie Integrationsfonds wird in Kürze veröffentlicht. Gültig ist sie von 2016 bis 2018.

Wer Fördermittel wofür und wie beantragen kann, darüber informiert das Handout: Integrationsfonds –  Projektförderung, so einfach geht‘s.

Anträge können bereits jetzt gestellt werden.

Ein Antragsvordruck lässt sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), der zuständigen Bewilligungsbehörde, herunterladen.

Weitere Informationen findet man auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung.

Verantwortlich:

Referatsleiter 450 - Zuwanderung und Integration
Peter Herrmannsen
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Abteilung Soziales und Integration
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Telefon: +49-385 588 9450