Integrationsfonds – Projektförderung, so einfach geht‘s
Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden, können vom Land gefördert werden. Die
entsprechende Richtlinie Integrationsfonds wird in Kürze veröffentlicht. Gültig ist sie von 2016 bis 2018.
Wer Fördermittel wofür und wie beantragen kann, darüber informiert das Handout: Integrationsfonds – Projektförderung, so
einfach geht‘s.
Anträge können bereits jetzt gestellt werden.
Ein Antragsvordruck lässt sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), der zuständigen Bewilligungsbehörde, herunterladen.
Weitere Informationen findet man auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung.
Verantwortlich: