Allgemeines


 

§78 SGB VIII

Arbeitsgemeinschaften

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. 

In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/78.html


Die AG §78 SGB VIII „Jugendarbeit“ ist in vier Regionalteams im Landkreis Ludwigslust-Parchim unterteilt.

Die Regionalteams Parchim/Lübz/Goldberg, Ludwigslust/Grabow, Hagenow/Boizenburg und Crivitz/Sternberg/Brüel arbeiten selbstständig in ihrem Sozialraum.

Beginnend ab dem Jahr 2015 hat der Kreisjugendring Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit dem Fachdienst Jugend des Landkreises die Organisation und Moderation der einzelnen Regionalteams sowie der „gesamten“ AG §78 SGB VIII übernommen.

Seit dem 01.01.2020 hat der Fachdienst Jugend die alleinige Organisation und  Moderation wieder inne.

 

Ansprechpartner Fachdienst Jugend:

 

Herr Marco Rosin

Telefon: 03871 - 722 5104

E-Mail: marko.rosin@kreis-lup .de

 

Landkreis Ludwigslust-Parchim 

Garnisonsstraße 1

19288 Ludwigslust 

 


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Geschäftsordnung AG §78 SGB VIII.pdf
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